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    Gericht-Witz-0018

    Ein junger Staatsanwalt bekommt seinen ersten Fall. Er ist noch jung, sehr forsch, sehr draufgängerisch und möchte
    beweisen, dass junge Leute mit Schwung und Elan an die Sache herangehen und in der Lage sind, frischen Wind in die
    für ihn verstaubte, alteingefahrene Juristerei zu bringen. Allerdings ist sein erster Fall nur ein kleiner Kaufhaus-
    Diebstahl, was ihn jedoch nicht hindert, dem armen Angeklagten mit aller ihm zur Verfügung stehender Rethorik das
    Verwerfliche seines Tun und Handelns vor Augen zu halten. In der Anklagerede bezeichnet er ihn als
    gemeingefährliches Subjekt der Gesellschaft, als asozialen Parasiten, als Drohne in der Gemeinschaft der arbeitenden
    Menschen, usw. Diese Vorhaltungen haben aber nur zur Folge, dass der arme Sünder ganz verstört ist über die Schwere
    des ihm zur Last gelegten Vergehens und er kein Wort aus Angst hervorbringt. So sieht sich der Staatsanwalt zu guter
    Letzt auf einmal allein auf weiter Flur. Die Verhandlung muss wegen Vernehmungsunfähigkeit des Angeklagten
    unterbrochen werden. In der Verhandlungspause nimmt der Richter, ein gemütlicher alter Herr, den forschen, jungen
    Staatsanwalt auf die Seite und gibt ihm den väterlich, freundschaftlichen Rat, in Zukunft etwas netter und freundlicher
    zu den Angeklagten zu sein, da er sonst mit dieser forschen Weise die Leute nur verschreckt und kein Geständnis
    hervorbringt. Der junge Staatsanwalt nimmt sich den Rat zu Herzen. Sein nächster Fall ist ein Raubmord. Der Täter hat
    einen alten Mann erschlagen und beraubt. Man führt den Mörder in den Saal,eine verstockt und finster dreinblickende
    Type. Der junge Staatsanwalt empfängt ihn mit einem freundlichen Lächeln und fragt mild und sanft: „Kommen sie
    mein Lieber, kommen sie und erzählen sie mir in aller Ruhe haben sie das Väterchen totgemacht? „

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    Gericht-Witz-0050

    Sie sind beschuldigt, Ihren Nachbarn unter Schimpfworten in den Wald getrieben und dort ganz fürchterlich verprügelt
    zu haben. Sind Sie da nicht ein bisschen zu weit gegangen, Angeklagter? Ja, das stimmt, Herr Richter! Ich hätte es
    schon vorher auf der Wiese tun sollen!